1. Geltung
Für die Buchung von der Sängerin Natalia Gottmann, Künstlername „Natalie“ (im Folgenden „Sängerin“ genannt), gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bzw. Veranstalters (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt). Alle Bedingungen, die diesen widersprechen, sind für mich unverbindlich und Änderungen werden nur wirksam, wenn sie von mir schriftlich bestätigt werden.
2. Honorar
Die Höhe des Honorars ergibt sich aus dem Vertrag, der zwischen der Sängerin und dem Auftraggeber geschlossen wird, oder aus anderen schriftlichen Vereinbarungen. Als verbindlich gilt die vereinbarte Summe, sobald der Auftraggeber den Vertrag mündlich oder schriftlich anerkannt hat.
Für die Entrichtung seiner Einkommensteuer sowie für seine soziale Absicherung hat die Sängerin selbst zu sorgen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis nicht begründet wird.
3. Buchung und Zahlung
Die Buchung ist bestätigt und dieser Vertrag ist gültig erst nach Erhalt der Anzahlung in Höhe von 100% des Gesamtbetrages innerhalb 10 Tage auf das von der Sängerin genannte Konto.
4. Rücktritt vom Vertrag
Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten. Die Stornogebühren sind sofort fällig und werden in diesem Fall wie folgt berechnet:
– Rücktritt bis 90 Tage vor der Veranstaltung: 10% der vereinbarten Gage,
– Rücktritt bis 60 Tage vor der Veranstaltung: 20% der vereinbarten Gage,
– Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Gage,
– Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 70% der vereinbarten Gage,
– Rücktritt ab 7 Tage vor der Veranstaltung: 100% der vereinbarten Gage.
Stornogebühren für bereits gebuchte Übernachtung und Anreise müssen vom Auftraggeber jedoch übernommen werden, falls dies mit den entsprechenden Rechnungen bewiesen werden kann.
5. Leistungshindernisse
Bei Ausfall der Veranstaltung aus Gründen gesetzlich festgelegter höherer Gewalt anfällt beider Parteien keine Konventionalstrafe. Im Krankheitsfall muss eine Krankmeldung vorgelegt werden. Leistungshindernisse jedweder Art sind unverzüglich nach bekanntwerden dem anderen Vertragspartner mitzuteilen.
Die Sängerin haftet nicht für Auftrittshindernisse bei höherer Gewalt. Sollte die Sängerin durch nicht von ihr zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse vor Ort die vereinbarten Leistungen nicht erbringen können, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadenersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung; ggf. kann ein Verhandlungsspielraum eingeräumt werden.
6. Haftung
Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Sicherheit der Sängerin und allen dazugehörigen Mitarbeitern, sowie für die von der Sängerin in den Veranstaltungsort eingebrachten Anlagen und Instrumente während des Aufenthalts der Sängerin am Veranstaltungsort. Für Schäden an den Musikinstrumenten oder an der Licht- bzw. Tonanlage durch mangelhaft oder nicht durchgeführte Bühnenanweisungen (z.B. nicht stabiler Strom) haftet der Auftraggeber. Für Schäden (z.B. an Instrumenten oder an technischen Anlagen der Sängerin), welche von Veranstaltungsbesuchern/ -Gästen hervorgerufen werden, haftet ebenfalls der Auftraggeber.
7. GEMA (dies bezieht sich nur auf öffentliche Veranstaltungen)
Die Anmeldung der Veranstaltung erfolgt durch den Auftraggeber, außerdem übernimmt dieser die ggf. anfallenden Gebühren.
8. Schweigepflicht
Beider Parteien verpflichten sich und stehen dafür ein, dass sie über alle Angelegenheiten der Durchführung des Auftrages, den Inhalt des Vertrages und des Einzelauftrages, sowie alle im Rahmen der Ausübung des Auftrages erhaltenen Informationen gegenüber Dritten strengstes Stillschweigen bewahren. Die Schweigepflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
9. Weitere Bedingungen
Die Sängerin kann rund um ihren Auftritt Videoaufnahmen und Fotos für eigene Werbezwecke tätigen.
Die Liederwahl kann bis spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung noch verändert werden. Sie ist zu diesem Zeitpunkt definitiv zu fixieren und der Sängerin mitzuteilen.
Mannheim, den 01.01.2023