Häufig gestellte Fragen

Wie teuer ist Ihr Auftritt? Wie viel kostet eine Hochzeitssängerin? Wie sind die Preise einer Eventsängerin?

Die Gage hängt von vielen Faktoren ab: Art der Veranstaltung, Entfernung, Dauer und wie viele Musiker involviert werden. Mein Preis für eine Trauung als Solistin liegt ab 300 Euro inklusive Musikanlagen. Normalerweise singe ich live mit Halbplayback, wenn die instrumentale Begleitung vorab aufgenommen wurde.

 

Wie reserviere ich meinen Wunschtermin? Buchung und Bezahlung

Nachdem ich Ihre Anfrage erhalten habe, setze ich mich per E-Mail mit Ihnen in Verbindung. Ich werde in dieser E-Mail einige Fragen stellen, teile Ihnen meine Konditionen und alle wichtigen Informationen mit. Wenn Sie einverstanden sind und mich für Ihre Veranstaltung engagieren möchten, maile ich Ihnen eine Zusammenfassung.

Beachten Sie bitte, dass erst nach Bezahlung der Anzahlung in Höhe von 100% des Gesamtbetrages innerhalb 10 Tage auf das genannte Konto das Engagement verbindlich gebucht ist. Um die Rechnung zu stellen, benötige ich von Ihnen:

– Ihren Namen und Vornamen,
– Ihre E-Mail-Adresse,
– den Namen und die Adresse des Veranstaltungsortes,
– das Datum und die Uhrzeit der Veranstaltung.

Da einzelne Termine für Trauungen in der Hochsaison manchmal sehr schnell ausgebucht sind, empfehle ich Ihren Wunschtermin rechtzeitig anzufragen.

 

Was benötigen Sie für einen Auftritt?

– In der Regel komme ich ca. 1,5 Stunde vor Beginn der Veranstaltung. Der Auftrittsort sollte bitte mindestens 60 Minuten vor Beginn zum Aufbau und Soundcheck zugänglich sein. Es passiert oft, dass am Standesamt diese Zeitspanne nicht möglich ist. Dies klären wir im Verlauf der Organisation ab, damit ich ggf. einen kürzeren Zeitrahmen einbauen kann.

– Ich benötige einen Stromanschluss vor Ort. Bitte überprüfen Sie, ob eine Steckdose in der Nähe vorhanden ist.

– Ich brauche auch einen Tisch mit Tischdecke.

– Wenn ich draußen auftrete, benötige ich noch einen Sonnen- bzw. Regenschutz, um die Technik zu schützen.

– Die Handynummer von einer Person, die am Tag der Veranstaltung für den Notfall erreichbar ist.

 

Müssen wir dir Technik besorgen?

Für meinen Solo-Auftritt bei der Trauung bringe ich alle Musikanlagen selbst mit. Um einen stärkeren Sound muss sich ein DJ kümmern.

 

Wie viele Lieder werden in der Regel bei einer Trauung gesungen?

Üblich sind 3-5 Songs, abhängig von der Art der Zeremonie. Während einer standesamtlichen Trauung maximal 3 Lieder gut passen, können im Rahmen einer kirchlichen oder freien Trauung auch bis zu 5 Lieder gesungen werden.  Bitte besprechen Sie vorab mit Ihrem Standesbeamten oder dem Pfarrer die Möglichkeit des Live-Gesangs während der Trauungszeremonie und die gewünschten Titel.

 

Sind auch Wunschtitel möglich?
Ihr Wunschlied studiere ich gerne kostenlos ein. Bitte haben Sie aber auch Verständnis dafür, dass ich nicht alles singen kann, was mir vorgeschlagen oder gewünscht wird. Ich prüfe zunächst, ob diese Titel für mich stimmlich und musikalisch umsetzbar sind. Ihre verbindliche Titelauswahl benötige ich spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung.

 

Können wir uns vorher treffen?

Mittlerweile sehe ich von separaten Treffen im Vorfeld ab, da mir die Zeit hierfür einfach fehlt. Gerne können wir aber alles per E-Mail oder WhatsApp durchsprechen und erfahrungsgemäß ist das auch völlig ausreichend. 

 

Wo platzieren Sie sich in der Kirche oder bei der freien Trauung?
In der Regel platziere ich mich vorne, damit Sie mich am besten hören können. Außerdem kann ich durch den direkten Kontakt viel besser auf Sie und Ihre Gäste eingehen. Auf Wunsch singe ich aber auch von der Empore.

 

Können wir einen Auftritt stornieren?

Nach Buchungsbestätigung haben Sie ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Ich hatte noch nicht oft den Fall, dass ein Auftritt von mir storniert wurde. Sollte dies jedoch einmal der Fall bei Ihnen sein, treten folgende Regelungen in Kraft:

– Rücktritt bis 90 Tage vor der Veranstaltung: 10% der vereinbarten Gage,
– Rücktritt bis 60 Tage vor der Veranstaltung: 20% der vereinbarten Gage,
– Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Gage,
– Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 70% der vereinbarten Gage,
– Rücktritt ab 7 Tage vor der Veranstaltung: 100% der vereinbarten Gage.

 

Was passiert, wenn wir eine Hochzeit wegen Corona verschieben müssen?
Wenn Ihre Hochzeit wegen Corona ausfällt, können wir einen neuen Termin ohne Zusatzkosten vereinbaren. Natürlich nur, wenn dieser Termin bei mir noch frei ist. Sollten Sie Ihre Hochzeit freiwillig komplett absagen, fällt die im Vertrag festgehaltene Stornierungsgebühr an. Bei behördlichen Verboten liegt ein Fall höherer Gewalt vor – dann lösen wir den Vertrag ohne Kosten auf.

 

Was, wenn Sie aus Krankheitsgründen ausfallen?
Es passiert sehr selten, aber in diesem Fall versuche ich einen Ersatz zu organisieren. Wenn ein kurzfristiger Notfall eintritt, kann ich leider nichts mehr machen und erstatte ich Ihnen das Geld zurück.

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