{"id":33,"date":"2022-03-12T11:13:34","date_gmt":"2022-03-12T11:13:34","guid":{"rendered":"http:\/\/yoursinger.de\/?page_id=33"},"modified":"2026-02-19T10:34:24","modified_gmt":"2026-02-19T10:34:24","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/yoursinger.de\/en\/agb","title":{"rendered":"Allgemeine Gescha\u0308ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p data-path-to-node=\"5\"><b data-path-to-node=\"5\" data-index-in-node=\"0\">1. Geltung<\/b> F\u00fcr die Buchung der S\u00e4ngerin Natalie Gottmann (im Folgenden \u201eS\u00e4ngerin\u201c genannt) gelten ausschlie\u00dflich diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers (im Folgenden \u201eAuftraggeber\u201c genannt) werden nicht anerkannt, es sei denn, die S\u00e4ngerin stimmt ihrer Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich zu.<\/p>\n<p data-path-to-node=\"6\"><b data-path-to-node=\"6\" data-index-in-node=\"0\">2. Vertragsschluss, Honorar und Zahlungsbedingungen<br \/>\n<\/b>2.1. Ein Vertrag kommt durch die Best\u00e4tigung des Angebots durch den Auftraggeber (z. B. per E-Mail, Messengerdienst oder m\u00fcndlich) und die anschlie\u00dfende Rechnungsstellung durch die S\u00e4ngerin zustande. Die H\u00f6he des Honorars ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Rechnung.<\/p>\n<p>2.2. Die Buchung gilt erst als verbindlich best\u00e4tigt nach Erhalt der vereinbarten Anzahlung in H\u00f6he von 100% des vereinbarten Honorars (sofern nicht anders vereinbart) innerhalb von 10 Tagen auf das von der S\u00e4ngerin genannte Konto. Bei ausdr\u00fccklicher Vereinbarung einer Barzahlung ist das Gesamthonorar unmittelbar am Veranstaltungstag vor oder nach dem Auftritt in voller H\u00f6he an die S\u00e4ngerin zu \u00fcbergeben.<\/p>\n<p>2.3. F\u00fcr die Entrichtung der Einkommensteuer sowie f\u00fcr die soziale Absicherung hat die S\u00e4ngerin selbst zu sorgen. Die Parteien sind sich dar\u00fcber einig, dass zwischen ihnen ein Arbeitsverh\u00e4ltnis nicht begr\u00fcndet wird.<\/p>\n<p data-path-to-node=\"7\"><b data-path-to-node=\"7\" data-index-in-node=\"0\">3. K\u00fcnstlerische Gestaltungsfreiheit und Abnahme <\/b>Die k\u00fcnstlerische Gestaltung des Auftritts (Interpretation, Stimmf\u00fchrung, Performance) obliegt allein der S\u00e4ngerin. Subjektive k\u00fcnstlerische Bewertungen, pers\u00f6nliches Nichtgefallen oder eine vom Auftraggeber abweichende \u00e4sthetische Vorstellung stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Honorark\u00fcrzung oder R\u00fcckforderung bereits gezahlter Betr\u00e4ge. Mit der Beendigung des Auftritts gilt die Leistung als vertragsgem\u00e4\u00df erbracht. Etwaige Reklamationen (z.B. bez\u00fcglich technischer M\u00e4ngel) sind unverz\u00fcglich noch w\u00e4hrend der Veranstaltung vor Ort mitzuteilen, um eine Nachbesserung zu erm\u00f6glichen. Nachtr\u00e4gliche Reklamationen nach erbrachtem Auftritt sind ausgeschlossen.<br \/>\nDa es sich um eine Dienstleistung im Bereich der Freizeitgestaltung zu einem spezifischen Termin handelt (\u00a7 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB), ist ein Widerrufsrecht nach Erbringung der Leistung ausgeschlossen.<\/p>\n<p data-path-to-node=\"8\"><b data-path-to-node=\"8\" data-index-in-node=\"0\">4. R\u00fccktritt vom Vertrag (Stornierung)<\/b> Der Auftraggeber kann vom Vertrag zur\u00fccktreten. Die Stornogeb\u00fchren sind sofort f\u00e4llig:<\/p>\n<ul data-path-to-node=\"9\">\n<li>\n<p data-path-to-node=\"9,0,0\">Bis 90 Tage vor der Veranstaltung: 10% der Gage<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p data-path-to-node=\"9,1,0\">Bis 60 Tage vor der Veranstaltung: 20% der Gage<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p data-path-to-node=\"9,2,0\">Bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 50% der Gage<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p data-path-to-node=\"9,3,0\">Bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 70% der Gage<\/p>\n<\/li>\n<li>\n<p data-path-to-node=\"9,4,0\">Ab dem 7. Tag vor der Veranstaltung: 100% der Gage Zus\u00e4tzlich sind bereits angefallene Kosten f\u00fcr gebuchte \u00dcbernachtungen und Anreise gegen Nachweis in voller H\u00f6he zu erstatten.<\/p>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p data-path-to-node=\"10\"><b data-path-to-node=\"10\" data-index-in-node=\"0\">5. Leistungshindernisse und Ausfall<br \/>\n<\/b>5.1. Absage durch die S\u00e4ngerin: Im Krankheitsfall der S\u00e4ngerin wird dem Auftraggeber ein \u00e4rztliches Attest vorgelegt. In diesem Fall wird die bereits gezahlte Anzahlung in voller H\u00f6he zur\u00fcckerstattet. Die S\u00e4ngerin bem\u00fcht sich nach Kr\u00e4ften, einen ad\u00e4quaten Ersatz zu vermitteln, kann dies jedoch nicht garantieren. Weitergehende Anspr\u00fcche des Auftraggebers (z. B. Schadenersatz f\u00fcr Folgesch\u00e4den) sind ausgeschlossen.<\/p>\n<p>5.2. Absage durch den Auftraggeber (auch bei Schicksalsschl\u00e4gen): Sollte die Veranstaltung aus Gr\u00fcnden abgesagt werden, die im Risikobereich des Auftraggebers liegen (z. B. Krankheit von Familienangeh\u00f6rigen, Todesf\u00e4lle, Trennung, Wetter bei Outdoor-Events), gelten die Stornobedingungen gem\u00e4\u00df Punkt 4.<br \/>\nKulanzregelung: Auf freiwilliger Basis kann die S\u00e4ngerin anbieten, die Stornogeb\u00fchr als Gutschrift (Depot) f\u00fcr einen Ersatztermin innerhalb von 12 Monaten anzurechnen. Ein Rechtsanspruch auf diese Anrechnung oder eine R\u00fcckzahlung besteht jedoch nicht.<\/p>\n<p>5.3. Technische Hindernisse:<br \/>\nSollte die S\u00e4ngerin durch nicht von ihr zu verantwortende Umst\u00e4nde vor Ort (z. B. mangelhafte oder fehlende technische Ausstattung durch den Veranstalter, Sicherheitsm\u00e4ngel, instabile B\u00fchnenverh\u00e4ltnisse oder ungeeignete Witterungsverh\u00e4ltnisse bei Outdoor-Auftritten ohne ausreichenden Schutz f\u00fcr Technik und K\u00fcnstlerin) die vereinbarte Leistung nicht oder nur eingeschr\u00e4nkt erbringen k\u00f6nnen, beh\u00e4lt sie den vollen Honoraranspruch.<\/p>\n<p data-path-to-node=\"11\"><b data-path-to-node=\"11\" data-index-in-node=\"0\">6. Haftung<\/b> Der Auftraggeber haftet f\u00fcr die Sicherheit der S\u00e4ngerin, ihrer Mitarbeiter sowie f\u00fcr die eingebrachte Ausr\u00fcstung (Instrumente, Anlage). Er haftet f\u00fcr Sch\u00e4den durch G\u00e4ste oder durch mangelhafte Infrastruktur (z.B. instabiles Stromnetz).<\/p>\n<p data-path-to-node=\"12\"><b data-path-to-node=\"12\" data-index-in-node=\"0\">7. GEMA und Genehmigungen<\/b> Die Anmeldung \u00f6ffentlicher Veranstaltungen bei der GEMA sowie die \u00dcbernahme der Geb\u00fchren obliegt dem Auftraggeber.<\/p>\n<p data-path-to-node=\"13\"><b data-path-to-node=\"13\" data-index-in-node=\"0\">8. Schweigepflicht<\/b> Beide Parteien verpflichten sich, \u00fcber Vertragsinhalte und vertrauliche Informationen Dritten gegen\u00fcber Stillschweigen zu bewahren.<\/p>\n<p data-path-to-node=\"14\"><b data-path-to-node=\"14\" data-index-in-node=\"0\">9. Werbe- und Bildrechte<\/b> Die S\u00e4ngerin ist berechtigt, w\u00e4hrend oder rund um den Auftritt Foto- und Videoaufnahmen f\u00fcr eigene Werbezwecke (z. B. Social Media, Website, Portfolio) zu erstellen und zu nutzen. Die S\u00e4ngerin verpflichtet sich dabei, die geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO) einzuhalten. Sofern der Auftraggeber der Nutzung bestimmter Aufnahmen ausdr\u00fccklich widerspricht, wird die S\u00e4ngerin diese nicht ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n<p data-path-to-node=\"15\"><b data-path-to-node=\"15\" data-index-in-node=\"0\">10. Liederwahl<\/b> Die Liederwahl muss sp\u00e4testens 4 Wochen vor der Veranstaltung definitiv fixiert sein. Sp\u00e4tere \u00c4nderungsw\u00fcnsche bed\u00fcrfen der ausdr\u00fccklichen Zustimmung der S\u00e4ngerin.<\/p>\n<p>Stand: 01.01.2025<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Geltung F\u00fcr die Buchung der S\u00e4ngerin Natalie Gottmann (im Folgenden \u201eS\u00e4ngerin\u201c genannt) gelten ausschlie\u00dflich diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers (im Folgenden \u201eAuftraggeber\u201c genannt) werden nicht anerkannt, es sei denn, die S\u00e4ngerin stimmt ihrer Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich zu. 2. Vertragsschluss, Honorar und Zahlungsbedingungen 2.1. 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